Finanzrichtlinien
Finanzrichtlinie
1. Änderungssatzung der Finanzrichtlinie des Kreisfeuerwehrverbandes Ohrekreis e.V. in der Fassung vom 23.02.2002
§1
Diese Finanzrichtlinie ist für die Mitglieder des „Kreisfeuerwehrverbandes Ohrekreis e.V. “ und nur mit der Satzung des „Kreisfeuerwehrverbandes Ohrekreis e.V.“ in deren gültiger Fassung bindend.
§2
Die Mitgliedsbeiträge werden wie folgt festgelegt und sind jährlich zu zahlen.
- Für ordentliche Mitglieder (Feuerwehren) des Verbandes wird für jedes gemeldete Einzelmitglied der Feuerwehr ein Betrag in Höhe von 5,00 Euro festgelegt.
- Für fördernde Mitglieder des Verbandes wird ein Betrag ihres Ermessens, jedoch mindestens 25,00 Euro festgelegt.
§3
Der Träger ordentlicher Mitglieder und fördernde Mitglieder hat den für Ihn gültigen Beitrag nach Rechnungslegung eigenständig bis zum 30.03. des laufenden Jahres auf das Konto des „Kreisfeuerwehrverbandes Ohrekreis e.V.“ zu überweisen.
§4
Spenden und Sponsorenbeiträge an den „Kreisfeuerwehrverband Ohrekreis e.V.“ können das ganze Jahr über dem Verbandskonto gutgeschrieben oder an den Finanzwart übergeben werden.
§5
Den Mitgliedern des Verbandsvorstandes sind notwendige Auslagen zu erstatten. Auf der Grundlage des geltenden Bundesreisekostenrechts wird die km-Pauschale bei der Nutzung von Privat-PKW für Verbandsgeschäfte erstattet. Eine weitere Entschädigung erfolgt nicht.
§6
Die Jugendfeuerwehr des „Kreisfeuerwehrverbandes Ohrekreis e.V.“ erhält jährlich unter Beachtung der Haushaltlage einen angemessenen Betrag, mindestens jedoch 1,00 Euro je Einzelmitglied der angemeldeten Jugendfeuerwehr, zur freien Verwendung im Rahmen ihrer Verbandsarbeit.
§7
Über alle Einnahmen und Ausgaben wird durch den Finanzwart ordentlich Buch geführt.
§8
Diese 1. Änderung der Finanzrichtlinie vom 09.03. 1996 wird durch Beschluß der Delegiertenversammlung am 23.02.2002 angenommen und tritt am gleichen Tage in Kraft.