Leitbild
Leitbild der Feuerwehren im Landkreis Börde
Neufassung Januar 2008 | |
Dieses Leitbild ist Orientierung und Maßstab für uns alle, unabhängig von Funktion und Hierarchie. Wir, die Kameradinnen und Kameraden, bestimmen den Erfolg. |
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Als Freiwillige Feuerwehren im Landkreis Börde verstehen wir uns als Hilfsorganisation zur Abwehr von Gefahren in unseren Städten, Gemeinden und Ortsteilen für alle Einwohner, Gäste und Durchreisende. Wir realisieren die Pflichtaufgaben unserer Gemeinden im abwehrenden Brandschutz und in der Hilfeleistung auf der Grundlage des Brandschutzgesetzes des Landes Sachsen – Anhalt. Wir wollen jedem in Not geratenen Menschen eine wirksame Hilfe in der vorgeschriebenen Hilfsfrist zuteil werden lassen. | |
Der Leitspruch der Feuerwehren des Landkreises lautet: |
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– | Wir stellen Menschen, Tiere, die Umwelt und Sachwerte in den Mittelpunkt unserer Arbeit. Die Gemeinschaft zählt für uns vor dem Eigennutz. |
– | Wir sind uns bewusst, dass wir als Uniformträger im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehen. Kameradschaft und Gemeinschaftswille sind für uns eine Selbstverständlichkeit und ein Aushängeschild für die Nachwuchswerbung. |
– | Wir sind Dienstleister. Wir handeln unbürokratisch, sind bürgernah und freundlich. Mit Spezialisten und Spezialgeräten stehen wir selbstverständlich und gerne auch für überörtliche Einsätze und im Rahmen der Nachbarschaftshilfe zur Verfügung. Sofern wir ausreichend leistungsfähig sind, arbeiten wir in Katastrophenschutzeinheiten mit. |
– | Wir äußern unsere Meinung sachlich und offen. Ebenso nehmen wir Kritik von anderen an und überprüfen dabei kritisch unseren Standpunkt. Wir arbeiten partnerschaftlich mit Gemeinderäten, unseren Verwaltungsgemeinschaften, Behörden und anderen Hilfsorganisationen zur Erzielung eines schnellen und gründlichen Einsatzerfolges zusammen. Mit dem Landkreis als Aufsichtsbehörde und Berater stimmen wir die Auswahl von geeigneten Bewerbern für die Führungsfunktionen und deren Besetzung ebenso ab wie eine planmäßige Aus- und Fortbildung auf Kreis- und Landesebene. |
– | Wir empfinden Veränderung als Chance zur Weiterentwicklung. |
– | Unsere Tätigkeit ist auf gemeinsame Ziele ausgerichtet. Jeder wird auf seinem Platz gebraucht. |
– | Regelmäßiges, gründliches Training und der Wille zur Weiterbildung, sowie die Beschaffung moderner, sinnvoller Geräte für die Aufgabenerfüllung sichert unsere Qualität. Wir entscheiden und handeln wirtschaftlich. |
– | Unser Führungs- und Kommunikationsverhalten verbessern wir durch ständige und kritische Überprüfung unserer eigenen Verhaltensweisen. |
– | Die aktive Mitarbeit von Frauen im Einsatzdienst ist bei uns Tradition und Selbstverständlichkeit. |
– | Wir arbeiten nach festen Regeln im Team, dabei erfüllen wir unsere Aufgaben eigenverantwortlich und nutzen die Möglichkeit zur Mitgestaltung. |
– | Mit gezielter und gründlicher Jugendarbeit fördern wir das Engagement für die Nächstenhilfe, für Ordnung und Disziplin und sorgen damit auch gleichzeitig für den Erhalt einer freiwilligen, kostengünstigen Organisation zur Hilfe bei Not und Gefahr. |
– | Mit diesem Leitbild wollen wir Gleichgesinnte ermuntern, ihr Wissen und Können einzubringen, indem sie als Mitglied bei unseren Feuerwehren und in unserer Gemeinschaft mitwirken und so dem Nächsten aktiv helfen. |
Die gegenwärtige Situation des Brandschutzes im Landkreis Börde | |
Die Aufgaben zur Abwehr von Brandgefahren, die Brandbekämpfung und die Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen werden derzeit im Landkreis Börde von 173 Freiwilligen Feuerwehren und deren Organisation auf Gemeinde- und Landkreisebene sichergestellt. Diese 173 Freiwilligen Feuerwehren gliedern sich in 152 Feuerwehren mit Grundausstattung, 20 Feuerwehren mit Stützpunktausstattung und 5 Feuerwehren mit Schwerpunktausstattung.
4.084 aktive Mitglieder (davon 576 Frauen), das sind 2,2 % der Bevölkerung des Landkreises, bilden die Basis dieser Feuerwehren mit Stand vom 31.12.2007. Die Tendenz der Mitgliederzahl in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren ist im letzten Jahr leicht gestiegen. 27 Feuerwehren erfüllen die geforderte Mindeststärke nicht. Hierbei sind die Gemeinden mit weniger als 200 Einwohnern nicht berücksichtigt. Von den 173 Freiwilligen Feuerwehren haben sich 136 mit dem Aufbau einer Jugendfeuerwehr einen Grundstock für die Nachwuchsgewinnung geschaffen. Derzeit sind in diesen 136 Jugendfeuerwehren 1.203 Jugendliche tätig. 92 % der eingesetzten Wehrleiter verfügen über die gemäß der Laufbahnverordnung für Mitglieder Freiwilliger Feuerwehren vorgeschriebene Ausbildung für diese Funktion. Um die Qualifikation der Einsatzkräfte zu gewährleisten wurden seit 1991 15.561 Kameraden ausgebildet. Das sind jährlich ca. 1200 Teilnehmer an der Kreis- und Landesausbildung. Bei der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren wurde durch konkrete Sacharbeit in den vergangenen Jahren eine deutliche Verbesserung erzielt. Zur Zeit sind ca. 57 % der Freiwilligen Feuerwehren des Landkreises Börde ständig einsatzbereit. Alle Feuerwehren im Landkreis Börde verfügen über mindestens ein einsatzbereites Einsatzfahrzeug. Das Durchschnittsalter aller Einsatzfahrzeuge im Landkreis beträgt gegenwärtig 18 Jahre. Vielfach werden neben den Fahrzeugen nach DIN – Norm noch Altfahrzeuge nach TGL- Norm vorgehalten. Im Bestand der Feuerwehren befinden sich derzeit noch 57 Einsatzfahrzeuge nach TGL – Norm, von denen maximal noch 50 % als Einsatzfahrzeuge notwendig sind. Insgesamt werden mehr als 370 Einsatzfahrzeuge, darunter 9 Hubrettungsfahrzeuge, 96 Löschgruppenfahrzeuge, 51 Tanklöschfahrzeuge, 80 Tragkraftspritzenfahrzeuge und 7 Einsatzleitwagen vorgehalten. Die Ausrüstung zur Technischen Hilfeleistung ist flächendeckend im Landkreis vorhanden. Seit 1990 wurden 109 Feuerwehrhäuser neu gebaut bzw. grundlegend modernisiert, das sind 63 Prozent aller Feuerwehrhäuser. 64 Feuerwehrhäuser sind sanierungsbedürftig bzw. es ist ein Neubau erforderlich. Ein Großteil der Neubeschaffungen von Einsatztechnik bzw. der Neubau und Umbau von Feuerwehrhäusern konnte nur mit Fördermitteln aus dem Landeshaushalt durch die Träger des Brandschutzes realisiert werden. Diese Maßnahmen wurden seit 1994 mit 9.280.166,- Euro gefördert. Das sind weniger als 30 % des tatsächlichen Investitionsvolumens in Gemeinden und im Landkreis. Für die Zukunft sind erhebliche Anstrengungen erforderlich, um den gegenwärtigen Zustand zu halten. Im Rahmen der Zuständigkeit gemäß Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz hält der Landkreis Börde eine Integrierte Leitstelle und ein Feuerwehrtechnisches Zentrum (FTZ) an zwei Standorten vor. Der Landkreis sichert die kostengünstige Wartung und Prüfung der Fahrzeuge und Geräte in hoher Qualität ebenso wie qualifizierte fachgerechte Beratung und eine optimale Alarmierung und Einsatzbegleitung durch die Leitstelle. Das FTZ und die Leitstelle verstehen sich als Dienstleister für das ehrenamtliche Engagement. Aus dem Bestand der Feuerwehren des Landkreises wurden zwei Kreisfeuerwehrbereitschaften mit 5 bzw. 3 Zügen zusammengestellt. Einheiten des DRK und des THW sowie zwei Technische Einsatzleitungen und maßgebliche Mitarbeit von Führungskräften aus Feuerwehren im Katastrophenschutzstab ergänzen die vorgehaltenen Einheiten für besondere Einsätze und sichern die Aufgabenerfüllung im Katastrophenschutz. Der Landkreis unterstützt und berät die Gemeinden bei der Durchführung der ihnen nach dem Brandschutzgesetz übertragenen Aufgaben. Im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes werden über 1.900 Firmen und Einrichtungen im Landkreis betreut. Jährlich finden dazu ca. 350 Brandsicherheitsschauen statt. Resultierend aus den Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes konnten für 346 Schwerpunktobjekte Einsatzpläne erstellt werden. Darüber hinaus sind 76 Objekte mit Brandmeldetechnik in der Leitstelle des Landkreises aufgeschaltet. Seit dem Jahre 2000 ist es im ehemaligen Landkreis Ohrekreis gelungen, die Maßnahme Brandschutzerziehung in Form von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Strukturanpassungsmaßnahmen an Kindereinrichtungen und Schulen erfolgreich durchzuführen. Jährlich werden ca. 3.500 Kinder und Jugendliche im Brandschutz beschult. |
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Forderungen an die Politik | |
Gemeinde ( eigener Wirkungskreis)
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– | Jede Gemeinde stellt grundsätzlich die Brandbekämpfung und Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen, zu jeder Zeit und an jedem Ort ihres Zuständigkeitsbereiches, der über die öffentlichen Verkehrsflächen zu erreichen ist innerhalb von 12 Minuten sicher. |
– | Hierzu sind insbesondere: – eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten, einzusetzen und mit den erforderlichen baulichen Anlagen und Einrichtungen auszustatten, sowie für eine ausreichende Löschwasserversorgung Sorge zu tragen – die Aus- und Fortbildung der Mitglieder der Feuerwehr sicherzustellen – vorbereitende Maßnahmen der Brandbekämpfung zu treffen. |
– | Die Feuerwehr ist grundsätzlich entsprechend dem örtlichen Gefährdungspotential auf Basis einer fundierten Analyse auszurüsten. |
– | Die Leistungsfähigkeit ist so zu bemessen, dass im Normalfall mindestens der „Standart – Wohnungsbrand“ beherrscht werden kann. Spezialausrüstung kann unter Beachtung des Zeitkriteriums im Additionsprinzip herangeführt werden. Vereinbarungen sind unter Gemeinden möglich. |
– | Zur Sicherstellung eines kontinuierlichen Nachwuchses in den Feuerwehren soll jeder Feuerwehr eine Jugendfeuerwehr angegliedert sein. |
Landkreis ( Dienstleistungen, Beratung, Aufsicht) | |
Der Landkreis sichert im Rahmen seiner Zuständigkeit die kostengünstige Wartung und Prüfung aller Fahrzeuge und Geräte. Die ständige fachliche Weiterbildung des dafür erforderlichen Personals wird sichergestellt.
Die Feuerwehren erhalten eine qualifizierte, fachgerechte Beratung sowie eine optimale Alarmierung und Einsatzbegleitung durch eine kreiseigene Integrierte Leitstelle. Der Landkreis unterstützt die Gemeinden bei der Qualitätssicherung der Standortausbildung und durch bedarfsgerechte Bereitstellung entsprechender Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in der Kreisausbildung für Angehörige der gemeindlichen Feuerwehren. Die Nutzung der Landesausbildung wird durch den Landkreis aktiv koordiniert. Die Gemeinden erhalten durch den Landkreis kompetente und neutrale fachliche Beratung auf allen Gebieten des Brandschutzes. Die gemeindeübergreifende Gefahrenabwehr wird durch den Landkreis unterstützt, ohne die Gemeinden aus ihrer Eigenverantwortung zu entlassen. Bei Erreichen der Leistungsgrenze einer Gemeindefeuerwehr werden im Wege der Nachbarschaftshilfe benachbarte Feuerwehren oder die Einheiten für besondere Einsätze zum Einsatz gebracht. Der vorbeugende Brandschutz ist ein wichtiges Instrument der Prävention. Hierzu erfolgt eine intensive Beratung und Schulung durch den Landkreis. Hierzu gehören auch die regelmäßigen Brandsicherheitsschauen in allen relevanten Objekten. |
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Land ( Rahmenbedingungen) | |
Das Land fördert die Ausstattung der Gemeinden mit Fahrzeugen und Technik sowie den Neubau und die Sanierung von Feuerwehrhäusern, wenn entsprechende tragfähige und fachlich begründete Konzepte vorliegen. Auch nach der erfolgten Erstausstattung ist in Folge veränderter Personalbestände und Gemeindestrukturen eine gestützte Weiterentwicklung notwendig.
Die erforderlichen Ausbildungsplätze an der Landesfeuerwehrschule werden den Gemeinden unentgeltlich bereitgestellt, um allen Kameraden eine Teilnahme unabhängig von der Finanzsituation ihrer Gemeinde zu ermöglichen. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Entwicklung auf dem Gebiet der Brandbekämpfung und Hilfeleistung bei Unglücksfällen sowie bei Notständen in Sachsen-Anhalt gibt das Land verbindliche und nachvollziehbare Zielstellungen für die Beteiligten vor. Die rechtlichen Regelungen haben eine hohe Kontinuität, da Planungen und Entscheidungen in Bezug auf die Feuerwehren auf Gemeindeebene Auswirkungen für die Zukunft haben, die weit über einen mittelfristigen Zeitrahmen hinausgehen. Dieses wird durch das Land auch in den bundesweiten Gremien entsprechend vertreten ohne fachliche Neuerungen zu vernachlässigen. Die Mitgliedschaft in Jugendfeuerwehren ist ab dem Grundschulalter zu ermöglichen, um Jugendliche rechtzeitig an die Feuerwehr binden zu können. Um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren am Tage zu gewährleisten, sollten Fördermöglichkeiten für Arbeitgeber geschaffen werden, die Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren beschäftigen.
Amtsleiterin Amt für Brand- und Katastrophenschutz Landkreis Börde Frau Corinna Sladky Vorsitzender Kreisfeuerwehrverband Ohrekreis eV Frank Alvermann
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